Bitte beachten Sie, dass Förderanfragen nur schriftlich gestellt werden können. Seit 01.01.03 werden nur noch Anträge bearbeitet, die sich auf die Förderschwerpunkte beziehen. (siehe rechts)

Ihr Antrag

Prinzipiell setzt die Stiftung auf eine möglichst unbürokratische und flexible Förderung und verzichtet daher auf Formulare etc. Es reicht ein Schreiben mit kurzer Projektdarstellung als Antrag aus. Trotzdem müssen einige in den Förderrichtlinien festgelegte Formalitäten beachtet werden, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und eine effektive Kontrolle der Fördergelder zu ermöglichen. Wenn Sie die nachfolgenden Hinweise beachten, sind Sie auf alle Fälle auf der sicheren Seite und vermeiden unnötige Verzögerungen und Rückfragen.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag jeweils bis 1. September für das kommende Förderjahr.


Tipps für Ihren Förderantrag

  • Förderanträge können nur schriftlich gestellt werden.

  • Aus dem Antrag muss die genaue Bezeichnung des Trägers, die Rechtsform und die verantwortliche Person hervorgehen.

  • Stellen Sie kurz Ihr Projekt vor oder legen Sie entsprechendes Informationsmaterial bei.

  • Es muss in Ihrem Antrag deutlich werden, wofür genau die Förderung beantragt wird, das setzt eine Aufstellung der veranschlagten Personal- und Sachkosten voraus.

  • Wenn ein Teil der Kosten auch von anderen Stiftungen oder vom Staat gefördert wird, weisen Sie bitte unbedingt darauf hin und legen Sie das komplette Finanzierungskonzept bei.

  • Bitte informieren Sie uns unaufgefordert über größeren Änderungen und Verzögerungen des Projektes.


Förderrichtlinien (Stand: 01.01.03)

  • Gefördert werden Personal- und Sachkosten mit einem zweckgebundenen Zuschuss. Für längerfristig angelegte Projekte kann eine Förderzusage über mehrere Jahre erfolgen.

  • Die Gelder dürfen nur für die im Bewilligungsschreiben aufgeführten Zwecke verwendet werden.

  • Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, jederzeit über den Stand des Projektes Auskunft zu geben und auf Wunsch eine Projektprüfung vor Ort zu ermöglichen.

  • Am Jahresende bzw. bei Projektabschluss ist eine Abrechnung über die Verwendung der Fördergelder und ein Bericht vorzulegen.

  • Zu Unrecht erhaltene, auf Grund falscher Angaben bewilligte oder nicht mehr benötigte Mittel müssen zurückgegeben werden.

  • Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, über erhebliche Verzögerungen oder Schwierigkeiten in der Projektumsetzung unverzüglich die Stiftung zu informieren.

  • In Publikationen sollte die Stiftung wie folgt erwähnt werden: "Gefördert durch die Gregor Louisoder Umweltstiftung, München".

  • Aus dem Bewilligungsschreiben ergibt sich kein Rechtsanspruch auf die Auszahlung der Fördersumme.

Gregor Louisoder Umweltstiftung
Förderleitlinien
Stand: 18.06.07

1. Ökologische und nachhaltige Landnutzung in Deutschland

a) Erarbeitung der konzeptionellen und fachlichen Grundlagen einer ökologischen und nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft

b) Durchsetzung der Agrarwende durch entsprechende Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit

c) Aufdeckung und Lösung von Konflikten der konventionellen Landwirtschaft mit dem Natur- und Umweltschutz


2. Umwelt- und Naturschutz im Ballungsraum München

a) Umweltbildung

b) Erarbeitung und Umsetzung naturschutzfachlicher Konzepte zum Schutz bzw. Entwicklung wertvoller Biotope

c) Naturschutzpolitische Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit


3. Weltweite Projekte mit außergewöhnlich großer Bedeutung für den Schutz der Biodiversität und Impulswirkung für den Naturschutz

 

 

info@umweltstiftung.com